Sicherer Schutz und schnelle Hilfe bei Schadensfällen

Aufgaben des Versicherungsmaklers

Der Versicherungsmakler ist Interessenvertreter seiner Mandanten gegenüber den Versicherern. Er agiert wirtschaftlich unabhängig von der Risikoaufnahme bis zur Schadenregulierung. Im Idealfall greift er auf spezialisierte Netzwerke zurück, um die richtige Auswahl an Sachverständigen und Gutachtern einzuschalten. Darüber hinaus haftet der Makler bei Beratungsfehlern gegenüber seinen Mandanten.

Branchenmakler schreiben selber Versicherungsbedingungen für ihre Kunden, da Sie aus besonderen Schadensfällen Risiken erkennen, die üblicherweise nicht oder nur zum Teil gedeckt sind. Darüber hinaus finden Sie die passenden Versicherer, die diese zusätzlichen Klauseln zeichnen und damit die Risiken decken. Beispielhaft dafür sind hier zwei Schadenfälle aufbereitet.

Der Vermischungsschaden

Freitag, den 18.06.2021 – fast 30 Grad: Um 18:34 Uhr klingelt das Notfallhandy des Versicherungsmaklers Kaiser & Schmedding. Ein völlig aufgelöster Fahrer eines mittelständischen Energiehändlers meldet sich mit einem Vermischungsschaden und fragt, was zu tun ist.

Was war passiert: Aufgrund einer ungenauen Kennzeichnung verwechselte der Fahrer an diesem heißen Sommertag die Einfüllöffnungen. Rund 30.000 Liter Diesel wurden fälschlicherweise in den Benzinkraftstoffbehälter gefüllt. Dieser war noch mit rund 15.000 Liter Benzin befüllt. Der TKW und sein Fahrer arbeiten im Werkverkehr, d. h. belieferte Tankstelle und Auslieferung gehören zur gleichen Firma.

Erste Maßnahmen

Zunächst konnten nach Rücksprache mit dem Fahrer und Rückruf beim Firmeninhaber alle notwendigen Schritte koordiniert werden: Neben der Sperrung der betroffenen Säulen insbesondere die schnelle Organisation von Gutachtern in Zusammenarbeit mit der Sachverständigenorganisation (SwS). Im Weiteren wurde durch ein Gutachten das Mischungsverhältnis im Tank und damit die Möglichkeit des Verkaufs der Restwerte geprüft. Hier werden entsprechend spezialisierte Firmen oder Plattformen durch Kaiser & Schmedding einbezogen. Alternativ steht hier die Entsorgung bei gleichzeitiger Erstattung der Mineralölsteuer.

Hilfe durch besondere Klauseln

Für diesen Fall aus der täglichen Praxis wird die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht leisten, da kein dritter Fremder geschädigt wurde. Hier bietet das Versicherungskonzept „brest-o-mil“ von Kaiser & Schmedding für die transportierten 30.000 Liter im Rahmen unserer Werkverkehrsversicherung eine Sonderklausel inklusive Vermischungsschäden an. Nur durch diese „Sonderlocke“ ist dieser Eigenschaden mitversichert.

Ein weiterer Sonderbaustein im Rahmen der Transportversicherung umfasst auch die im eigenen Tank gelagerten 15.000 Liter. Gerade Eigenschäden im Werkverkehr waren bisher in Deutschland nicht versicherbar.

Eigenschaden

Ein Alleinstellungsmerkmal der „brest-o-mil“-Police ist die Dekontaminationsdeckung im Umweltbereich. Hiermit sind auch Kontaminationen (Umweltschäden) auf dem eigenen Betriebsgelände versichert, ohne dass ein Störfall erforderlich ist. Sowohl Umweltschäden aus oberirdischen, als auch unterirdischen Tankanlagen, Leitungen und eigene TKW beim Be- und Entladen, sind damit auf eigenen oder auch gepachteten Grundstücken abgesichert. Sämtlich auferlegte Sanierungskosten sind vom Versicherungsschutz umfasst. Selbst für Schäden am Grundwasser besteht Versicherungsschutz.

Wofür kann die Absicherung des Eigenschadens sinnvoll sein? Im wirtschaftlichen Lebenslauf einer Tankstelle kommt es in verschiedenen wirtschaftlichen Phasen zum Umbau, Neubau oder auch dem kompletten Rückbau einer Tankstelle. In diesem Zusammenhang ändern sich gegebenenfalls die Besitzverhältnisse mit entsprechenden haftungsrechtlichen Konsequenzen oder die Nutzung des Grundstücks soll gänzlich verändert werden. Dazu ist es im Regelfall notwendig, einen Altlastenverdacht auszuräumen.

Praxisbeispiel Eigenschaden

Nach Beendigung eines Pachtvertrages zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Tankstellenbetreiber – einer mittelständischen Tankstellenkette – sollen alle Gebäudeeinheiten und tankstellen- bzw. waschhallenspezifischen Anlagen zurückgebaut werden. Aufgrund der mehrjährigen gewerblichen Nutzung des Gesamtgrundstückes sollen „nicht erkannte“ Bodenverunreinigungen ausgeschlossen werden. Eine bodenschutzrechtliche Einstufung im Bodenschutz- und Altlastenkataster soll für das Gelände vorgenommen werden.

Beim Abbau der Behälter im Bereich der Abscheideanlagen waren bereits oberflächliche Verunreinigungen mit bloßem Auge zu erkennen. Die olfaktorischen Prüfungen von Bodenmaterial an den Wänden und der Sohle der Baugrube ergaben deutliche Befunde. Es wurden insgesamt zehn Kleinrammbohrungen durch einen Gutachter durchgeführt. Die Bodenproben wurden durch den Gutachter an ein Labor ver­sendet.

Die Beweissicherungsproben ergaben insbesondere im Bereich des Abscheiders aber auch der Tanks Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoff MKW. Schadenursächlich soll unter anderem der Zulauf zum Abscheider gewesen sein.

Das Gutachten ging an die zuständigen Behörden, hier der Kreisausschuss Abteilung Bau- und Umwelt sowie das örtliche Regierungspräsidium. Weitere Bodenproben wurden angeordnet, um insbesondere die Gefahr der Grundwasserverunreinigung auszuschließen. Weitere lokale Stellen auf dem Grundstück waren ebenfalls betroffen. Daraufhin ordneten die Behörden umfangreichere Sanierungsmaßnahmen an. Sämtliches entsorgungspflichtiges Material wurde durch ein beauftragtes Unternehmen ordnungsgemäß entsorgt. Nach Abschluss der Sanierung wurden den Behörden die Entsorgungsnachweise zugestellt.

Da es sich um eine behördlicherseits auferlegte Sanierungsmaßnahme handelte, hat der Versicherer sämtliche Kosten der Sanierung in Höhe von rund 75.000 EUR im Rahmen der Dekontaminationsdeckung übernommen.

 

Die beiden Fälle zeigen einige der vielen komplexen Risikofelder auf, die bereits im Vorfeld einer Versicherung für Energie-, Brennstoff- und Mineralöl­händler bedacht werden sollten. Es zeigt sich auch, wie wichtig eine schnelle Reaktionszeit und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Firmen ist, um Schäden und die Beschädigung des guten Rufs einer Firma gering zu halten.

Markus Balsmeyer/Thomas Schmedding

Weitere Informationen

zu allen relevanten „brest-o-mil“-Bausteinen erhalten Sie unter brest-o-mil.de – eine Marke des Versicherungsmaklers Kaiser & Schmedding.
Thomas Schmedding

Thomas Schmedding

Kaiser & Schmedding GmbH

Wolbecker Windmühle 45
48167 Münster

Tel. 02506 8104322
schmedding@kaiser-schmedding.de
www.kaiser-schmedding.de

Markus Balsmeyer

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Wolbecker Windmühle 45
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balsmeyer@kaiser-schmedding.de
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