Partnerschaft für sichere Tanks
Kennen Sie einen Partner im Wärmemarkt, der dem Heizöl zu 100 Prozent verpflichtet ist?
Einige Mineralölhändler sind längst zum Energiehändler geworden und haben sich neue Geschäftschancen abseits des Heizölkunden erschlossen. Viele Heizungsbauer verkaufen Wärmepumpen oder Anlagen für Pellets, anstatt sich an der Ertüchtigung des Ölbrenners in Richtung einer Hybridheizung zu beteiligen.
Trotzdem wird der einzige noch verbliebene echte Partner für den Erhalt der bestehenden Ölheizungen vom Mineralölhändler gerne ignoriert. Warum und wann der Tankschützer in diese Nebenrolle geriet, ist kaum mehr nachzuvollziehen. Heute können in einer gemeinsamen Anstrengung und mit einem Bezug zur Qualität Tankkunden erhalten werden.
Nur ein funktionierender und nach Wasserrecht zulässiger Tank bietet die Basis für eine zukünftige Belieferung.
Als Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e. V. werben wir seit mehr als 50 Jahren für Partnerschaft und Qualität bei allen Arbeiten an Mineralölanlagen und eben auch am Heizöltank. Diese Idee stützen folgende Thesen:
These 1: Für den sicheren Betrieb einer Tankanlage mit Mineralölprodukten ist die regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb nach Wasserrecht erforderlich.
These 2: Ein gut funktionierender Tank beim Heizölkunden vermindert Risiken bei der Befüllung und sorgt für eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen Tankbetreiber und Mineralölhändler.
These 3: Wenn ein Mineralölhändler einen Kunden an einen Fachbetrieb empfiehlt, benötigt er die Gewissheit, dass dieser den Tankkunden umfassend berät und ihm nur fachlich begründete Verbesserungen an der Tankanlage verkauft.
These 4: Sollten Investitionen in Werterhalt und Funktionstüchtigkeit einer Anlage notwendig werden, muss der Tankkunde von diesen Maßnahmen überzeugt sein.
These 5: Für alle vorgenannten Punkte benötigen Mineralölhändler und Tankanlagenbetreiber qualifizierte Fachbetriebe mit gut ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern.
Begründung These 1: Die Wartung als Grundlage für einen ausfallsicheren und lang andauernden Betrieb kennt jeder vom eigenen KFZ. Für Tankanlagen sind die Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen über die Jahre gestiegen. Lüftungsleitung, Grenzwertgeber, Berstsicherung, Heberschutz und zusätzliche Warneinrichtungen sind typische Verbesserungspunkte, schon allein, weil sich Wasserrecht und technisches Regelwerk geändert haben. Veränderten Kundenwünschen und der Bequemlichkeit kommen moderne Geräte z. B. im Bereich der Füllstandmessung entgegen.
Ein Befüller hat bei der Belieferung i. d. R. nicht die Zeit, um seinen Kunden auf solche Punkte hinzuweisen. Vielfach will er diese Rolle auch gar nicht übernehmen. Dann ist es besser, wenn ein Handwerker, oder gar Prüfer, die eher unbequemen Erklärungen zu Mängeln und zur ggf. notwendigen Ertüchtigung der Anlage geben.
Begründung These 2: Eine gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) gewartete und betriebene Anlage vermindert Risiken für alle Beteiligten. Hiervon profitiert auch der Befüller. Das benötigt keine weiteren Begründungen.
Wenn ein Heizölkunde zudem in seine Tankanlage investiert, wird er sich nicht so leicht davon trennen. Der Tank nach den aaRdT ist in Verbindung mit einem modernen Öl-Brennwertkessel der Grundstein für eine auch künftig funktionierende Händler-Kunden-Beziehung. Frisch getankt bevorratet der Kunde eine große Energiemenge.
Richtig gemacht ist das sicher, geruchslos und bequem.
Begründung These 3: Wer verstanden hat, dass ein Ausblenden notwendiger Investitionen in die Tankanlage keine Lösung im Sinne einer Kundenbindung darstellt, hat den ersten wichtigen Schritt getan. Das Ziel eines Händlers ist eine funktionierende und am besten regelmäßige Abladestelle bei einem zufriedenen Kunden.
Wer selbst keine Tankschutzabteilung unterhält, sollte seinen Kunden ein oder zwei qualifizierte Tankschützer empfehlen können. Mit diesen muss der Händler gesprochen haben und die Firmenphilosophie seiner Partner kennen.
Wenn der Tankschützer keine zu großen Geschütze auffährt, oder nicht an der Beratungsleistung spart, haben i. d. R. alle Beteiligten (Kunde, Händler, Handwerker) einen Nutzen an der Sache.
Begründung These 4: Ein Anlagenbetreiber ist dann von einer notwendigen Investition in die Tankanlage überzeugt, wenn er alle Informationen und Argumente erhält. Typische Fälle sind Auffangräume mit Rissen oder GFK-Tanks, die einwandig nicht mehr in Schutzgebieten stehen dürfen.
Der Anlagenbetreiber hat das Recht, etwas über die gesetzlichen Anforderungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Ausführungsvarianten zur Zielerreichung zu erfahren. Erst dann trifft er eine Entscheidung, die von Dauer ist.
Sollte er nicht zufrieden sein, richtet er über das Gespräch mit dem nächsten Tankbetreiber einen Schaden an, der sich auch mit vereinten Kräften der Branchenteilnehmer schlecht reparieren lässt.
Begründung These 5: Unternehmen, die berechtigt sind, ein RAL Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik zu führen, haben eine über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Qualifikation erhalten. Sie können auf der Basis von Fachkompetenz und ihren Leistungen den Anlagenbetreiber zur Tankanlage beraten.
Nur wer ein breites Spektrum beherrscht (Wartung, Reinigung, Ertüchtigung, Tausch, Neubau,…), kann im Dialog mit dem Kunden die jeweils richtige Maßnahme finden.
Zusätzlich ist ein Gütezeichen immer ein Element des Verbraucherschutzes – auch das RAL Gütezeichen Energiehandel garantiert dem Tankbetreiber zusätzlich zu bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen eine Produktgüte und zuverlässige Liefermengen, die durch Fachpersonal erbracht werden.
Händler, die für ihre eigene Qualitätssicherung auf ein Gütezeichen setzen, können und sollten bei der Empfehlung von Tankschützern dann auch auf gleichlautende bzw. bewährte Siegel vertrauen. Sollte doch einmal etwas schiefgehen, ist die RAL Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik e. V. Ansprechpartner der Verbraucherzentrale. In solchen Fällen sorgt die Gütegemeinschaft als Schiedsstelle für einen fairen Ausgleich der Interessen.
Ulrich Lößner
Ulrich Lößner
Bundesverband Behälterschutz e.V.
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